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Übergangsregelung für kurzfristige Beschäftigung endet

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie innerhalb eines Zeitjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Diese Zeitgrenzen wurden – wegen der Corona-Pandemie – für den Zeitraum vom 1.3.2021 bis 31.10.2021 auf 4 Monate bzw. 102 Arbeitstage […]

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