Hier verstehen wir unseren Auftrag so, dass die Lösungen praxistauglich, wenig gekünstelt bzw. leicht anwendbar und somit verständlich sein sollen. Dies im Hinblick auf eine absolut minimierte Steuerbelastung, da im deutschen Steuerrecht oftmals nicht das wirtschaftliche Ergebnis, sondern der Weg dorthin beurteilt und der Besteuerung unterworfen wird. Falsche Gestaltungen führen zwangsläufig somit zu einer unnötigen Steuerbelastung, welche wir in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit unseren Mandanten vermeiden möchten.
- Steuerberatung, Steuerplanung und Gestaltung nebst steuerlicher Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Gründung von Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im Inland und Ausland für alle Rechtsformen
- Steuerbelastungsvergleiche auf nationaler und auch internationaler Ebene
- Internationales Steuerrecht für Unternehmen und Arbeitnehmer (Grenzgängerberatung)
- Erbfallgestaltungen und Beratung incl. Testamentsvollstreckung
- Mitwirkung bei Betriebs-, Zoll- und Sozialversicherungsprüfungen
- Rechtsbehelfs- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten einschließlich dem Bundesfinanzhof
- Gutachterliche Stellungnahmen zu Spezialfragen im Umsatzsteuerrecht, auch im Bezug zur EU und der Schweiz
- Beratung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung nebst deren steuerlichen Optimierung
- Beratung im Rahmen von Steuerstrafverfahren