Für eine sehr gute Beratung eines Grenzgängers in die Schweiz, Frankreich und Österreich ist eine intensive Ausbildung und Fortbildung in diesem Spezialrechtsgebiet für das Kanzleiteam unerlässlich und genauso ist eine hohe Anzahl der laufend zu bearbeitenden Fälle ausschlaggebend dafür, dass eine intensive Durchdringung der Rechtsprobleme möglich ist.
Die Erfahrung zeigt leider, dass die Finanzverwaltung sehr dynamisch ihre Rechtsauffassung zum Nachteil vieler Grenzgänger ändert und oftmals erst die Gerichte für eine gerechte Lösung sorgen müssen. Hier ist sogar ein regelrechter Trend zu erkennen, da die Anzahl der ungelösten Probleme nicht abnimmt, sondern stark zunimmt. Jede gelöste Rechtsfrage führt meist zu weiteren neuen Rechtsfragen, welche geklärt werden müssen.