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Ihre Steuerberaterkanzlei

in Weil am Rhein

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Umfassend und Kompetent

Individuelle Lösungswege

Für eine sehr gute Beratung eines Grenzgängers in die Schweiz, Frankreich und Österreich ist eine intensive Ausbildung und Fortbildung in diesem Spezialrechtsgebiet für das Kanzleiteam unerlässlich und genauso ist eine hohe Anzahl der laufend zu bearbeitenden Fälle ausschlaggebend dafür, dass eine intensive Durchdringung der Rechtsprobleme möglich ist.

Die Erfahrung zeigt leider, dass die Finanzverwaltung sehr dynamisch ihre Rechtsauffassung zum Nachteil vieler Grenzgänger ändert und oftmals erst die Gerichte für eine gerechte Lösung sorgen müssen. Hier ist sogar ein regelrechter Trend zu erkennen, da die Anzahl der ungelösten Probleme nicht abnimmt, sondern stark zunimmt. Jede gelöste Rechtsfrage führt meist zu weiteren neuen Rechtsfragen, welche geklärt werden müssen.

Den Überblick darüber, ob die Handlungen der Verwaltung zulässig und gerechtfertigt sind kann ein Grenzgänger alleine nur sehr schwer behalten, so dass ihm hier Nachteile drohen.

Deshalb ist es wichtig einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben, welcher den Überblick im Interesse des Mandanten behalten, durchsetzungsstark ist, Gestaltungen prüfen und Empfehlungen aussprechen kann. Dies können wir sowohl gegenüber den deutschen und schweizer Behörden aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung seit dem Jahr 1951 gewährleisten.

Darüber hinaus wird unsere Kanzlei vom AVR – Angestelltenverband Roche als empfehlenswerte Steuerberaterkanzlei gelistet.

Unsere Philosopie ist daher:

„Gestaltungsoptimierung, problemorientierte Lösungssuche und intensive Abwehrberatung im Interesse unserer Mandanten“

Welche Aufgaben übernehmen wir für Sie und können Sie von uns erwarten:

  • Steuererklärungen für Grenzgänger in die Schweiz und Frankreich.
  • Steuerklärungen für außerhalb Deutschlands ansässige Personen mit Inlandseinkünften.
  • Steuererklärungen für Grenzpendler, welche in Deutschland veranlagt werden wollen.
  • Beratung bei der Aufnahme der Tätigkeit im Dreiländereck und deren Folgen.
  • Entscheidungshilfe bei der Definition des steuerlich optimalen Wohnsitzes und Handlungsempfehlungen bei Mehrfachwohnsitz in den Abkommensstaaten und Vermeidung einer Doppelbesteuerung.
  • Gestaltungsempfehlungen nebst Optimierung bei der Überschreitung der sog. „60 – Tageregelung“ ggf. in Kombination mit den Besonderheiten bei leitenden Angestellten.
  • Begünstigte Besteuerung von Wochenaufenthaltern in der Schweiz
  • Besteuerung von Auszahlungen aus der Pensionskasse deren Optimierung und Belastungsvergleichsrechnungen.
  • Hilfe bei der Zuzugs – und Wegzugsbesteuerung nach DBA und AStG.
  • Gestaltungsberatung von leitenden Angestellten in Deutschland, welche im Ausland ansässig sind und nicht als Grenzgänger angesehen werden können. Vermeidung der Arbeitgeberhaftung durch gezielte Maßnahmen.
  • Abwehrberatung im Einspruchs- und Klageverfahren bis zum Bundesfinanzhof.
  • Einleitung und Führung von Verständigungsverfahren in der Schweiz und Deutschland.

Wir meinen daher, dass wir der richtige Partner zur Lösung aller Themengebiete im Bereich als Grenzgänger sind und Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Interessen vollumfänglich von Beginn bis zum Ende zur Verfügung stehen.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben sollten, können Sie sehr gerne mit uns Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.

Wir freuen uns auf eine Erstberatung.

Ihr Kanzleiteam für Grenzgänger