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Steuerberatung

für Grenzgänger

Individuelle Beratung für Ihre grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten.
Drei Kollegen unterhalten sich bei Kaffee im Freien, rotes Laub im Hintergrund.

Die häufigsten Probleme von Grenzgängern

Für eine sehr gute Beratung eines Grenzgängers in die Schweiz, Frankreich und Österreich ist eine intensive Ausbildung und Fortbildung in diesem Spezialrechtsgebiet für das Kanzleiteam unerlässlich und genauso ist eine hohe Anzahl der laufend zu bearbeitenden Fälle ausschlaggebend dafür, dass eine intensive Durchdringung der Rechtsprobleme möglich ist.
Die Erfahrung zeigt leider, dass die Finanzverwaltung sehr dynamisch ihre Rechtsauffassung zum Nachteil vieler Grenzgänger ändert und oftmals erst die Gerichte für eine gerechte Lösung sorgen müssen. Hier ist sogar ein regelrechter Trend zu erkennen, da die Anzahl der ungelösten Probleme nicht abnimmt, sondern stark zunimmt. Jede gelöste Rechtsfrage führt meist zu weiteren neuen Rechtsfragen, welche geklärt werden müssen.

Diese Probleme können wir lösen

Eine erstklassige Beratung für Grenzgänger in die Schweiz, Frankreich und Österreich setzt eine vertiefte Ausbildung und regelmäßige Fortbildung im Spezialrechtsgebiet voraus.
Das Know-how unseres Kanzleiteams wird durch die ständige Bearbeitung einer hohen Anzahl von Fällen weiter geschärft. Dies ermöglicht es uns, komplexe Rechtsprobleme umfassend zu durchdringen.
Verschwommener Mann geht durch einen modernen Flur mit Treppe und Kunst an der Wand.

Rechtsauffassung

Die Finanzverwaltung ändert häufig ihre Rechtsauffassung zum Nachteil vieler Grenzgänger.

Ungelöste Probleme

Es gibt einen ansteigenden Trend an ungelösten rechtlichen Fragen und Problemen für Grenzgänger. Jede gelöste Rechtsfrage führt oft zu weiteren, neuen Rechtsfragen, die geklärt werden müssen.

Überblick behalten

Es ist für Grenzgänger schwer, den Überblick darüber zu behalten, ob die Handlungen der Verwaltung in Bezug auf sie zulässig und gerechtfertigt sind.
Deutschland-Flagge zeigt mit Pfeilen auf Flaggen von Frankreich, Schweiz und Österreich.
Die Finanzverwaltung ändert häufig ihre Rechtsauffassung zu Ungunsten der Grenzgänger. Dabei steigt die Zahl ungelöster Fragen, und oft müssen Gerichte für Fairness eintreten. Grenzgänger können den Überblick über diese dynamischen Änderungen leicht verlieren, wodurch Nachteile entstehen.
Daher ist ein erfahrener Partner unerlässlich. Wir bieten seit 1951 fundierte Beratung an und vertreten die Interessen unserer Mandanten sowohl gegenüber deutschen als auch schweizerischen Behörden.

Welche Aufgaben übernehmen wir für Sie:

Steuererklärungen

  • Steuererklärungen für Grenzgänger (Schweiz, Frankreich) und Inlandseinkünfte Ausländer.
  • Begünstigte Besteuerung für Wochenaufenthalter in der Schweiz.
  • Optimierung der Besteuerung von Pensionskassenauszahlungen.
  • Zuzugs- und Wegzugsbesteuerung nach DBA und AStG.

Beratung und Optimierung

  • Beratung für Tätigkeiten im Dreiländereck.
  • Wahl des optimalen steuerlichen Wohnsitzes und Vermeidung von Doppelbesteuerung.
  • Optimierung bei der „60-Tageregelung“ und Besonderheiten für leitende Angestellte.
  • Steuergestaltung für im Ausland ansässige leitende Angestellte in Deutschland.

Rechtsberatung und Verfahren

  • Abwehrberatung im Einspruchs- und Klageverfahren bis zum Bundesfinanzhof.
  • Einleitung und Führung von Verständigungsverfahren in der Schweiz und Deutschland.